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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.
Der Kaufvertrag
Kernstück des Liegenschaftsverkaufs ist der Kaufvertrag. Er hält genau fest, zu welchen Bedingungen, zu welchem Preis und auf welchen Termin die Immobilie die Hand wechselt. Folgende Punkte gehören in den Kaufvertrag:
- Name und Adresse der beiden Parteien
- Beschreibung der Liegenschaft: Adresse, Katasternummer, Gebäudeversicherungsnummer (sofern vorhanden), Grundstücksfläche
- Kaufpreis
- Bezahlung von Gebühren und Steuern – insbesondere die Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer muss klar geregelt sein.
- Bei neuen Objekten: Baubeschrieb; bei älteren Objekten: Zustand der Liegenschaft bei Übergabe
- Zahlungsbedingungen, Zahlungsmodalitäten
- Termin für die Übertragung
- Regelung zur Weiterführung bestehender Versicherungen – zum Beispiel der Gebäudeversicherung
- Dienstbarkeiten – müssen unbedingt mit den Angaben im Grundbuch übereinstimmen.
- Dokumente, die als Bestandteil des Vertrags gelten – zum Beispiel ein Baubeschrieb
- Regelung für den Fall, dass eine Partei den Vertrag nicht einhält
Sind Sie mit einzelnen Punkten im Entwurf des Notars nicht einverstanden oder ist etwas vergessen gegangen, sollten Sie als Erstes eine Einigung mit dem Verkäufer suchen und erst danach den Notar mit den Änderungen beauftragen. Mehrmalige Korrekturen werden schnell teuer.
Infoblatt: Augen auf beim Kaufvertrag
Tipp |
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Verlangen Sie vor Abschluss des Kaufvertrags unbedingt einen aktuellen Grundbuchauszug. Nur so können Sie kontrollieren, ob die Angaben zum jetzigen Eigentümer stimmen und ob wichtige Einträge, etwa Dienstbarkeiten, vorhanden sind. |
Die Zahlung richtig abwickeln
Beim Kauf einer Liegenschaft geht es um sehr viel Geld – Geld, das zudem grösstenteils nicht Ihnen gehört, sondern der Bank, die den Hypothekarkredit gewährt. Seien Sie also vorsichtig bei der Abwicklung der Zahlung. Bewährt und üblich ist folgendes Vorgehen:
- Erst wenn der Kaufvertrag bereinigt, von beiden Seiten unterschrieben, notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen ist, wird das Geld an den Verkäufer überwiesen – abzüglich allfälliger Anzahlungen.
- Damit der Verkäufer sicher sein kann, dass er sein Geld erhält, müssen Sie einen Beweis Ihres Zahlungswillens erbringen. Sicherstes Mittel ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Bank, das garantiert, dass die Überweisung ausgelöst wird, sobald alle Bedingungen (wie Eingang des Eigenkapitals, des beurkundeten Kaufvertrags) erfüllt sind.
Achtung |
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Die genauen Zahlungsmodalitäten müssen unbedingt im Kaufvertrag vereinbart sein. Bezahlen Sie nur den im Vertrag festgehaltenen Preis und akzeptieren Sie keinerlei Zahlungen unter der Hand. Denn wenn eine solche Schwarzzahlung auffliegt, wird der gesamte Kaufvertrag ungültig. |
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