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So dient Ihr Eigenheim der Altersvorsorge

Wert erhalten und langfristig planen

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Ein Eigenheim ist die beste Altersvorsorge – das hört man oft. Und es stimmt auch, vorausgesetzt, Sie haben schon beim Kauf sorgfältig überlegt, wie viel Wohneigentum Sie sich langfristig leisten können. Wichtig ist zudem, dass Sie Ihre Immobilie gut unterhalten. Und dass Sie die Hypothek rechtzeitig so weit reduzieren, dass diese auch mit dem tieferen Einkommen nach der Pensionierung tragbar ist.

Tipp
Planen Sie bei Ihren Überlegungen zu den Finanzen auch eine grosszügige Reserve für Unvorhergesehenes und Reisen ein. Wenn Sie nach der Pensionierung Neues erleben möchten, brauchen Sie einen finanziellen Spielraum.


Überlegen Sie sich auch, ob Sie wirklich bis ins hohe Alter in Ihrem Eigenheim bleiben wollen. Vielleicht wird Ihnen der grosse Garten irgendwann zu viel, ist die Treppe zum Loft zu steil und die Distanz zum nächsten kulturellen Angebot zu gross. Was soll dann mit dem Haus, der Wohnung geschehen?

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Den Unterhalt steuerlich clever planen

Das Dach reparieren, Wände neu streichen, die Küche oder die Heizung ersetzen, die Fassade renovieren – damit Ihre Immobilie den Wert behält, müssen Sie sie gut in Schuss halten. Bewährt hat sich, jährlich rund ein Prozent des Kaufpreises für Unterhalt und Reparaturarbeiten auf die Seite zu legen – bei einem Neubau. Wenn Sie einen Altbau besitzen, sollten Sie den Prozentsatz erhöhen.

Aufwendungen für Unterhaltsarbeiten können Sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Den Pauschalabzug können Sie jedes Jahr geltend machen, auch wenn Sie keine Ausgaben hatten. Die Höhe der Pauschale hängt vom Alter Ihres Objekts ab und beträgt in vielen Kantonen für Objekte, die jünger als zehn Jahre sind, 10 Prozent des Eigenmietwerts, für ältere 20 Prozent. 
  • Machen Sie Ihre effektiven Aufwendungen geltend, müssen Sie vor allem eines beachten: Unterhaltsarbeiten können nur abgesetzt werden, sofern sie werterhaltenden Charakter haben. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie die alte Küchenkombination durch eine ähnliche neue ersetzen. Lassen Sie zusätzliche Geräte einbauen, können Sie die Kosten dafür hingegen nicht abziehen. Eine Ausnahme besteht bei energiesparenden Massnahmen. Obwohl diese wertvermehrend sind, dürfen die Kosten beim Bund und in vielen Kantonen abgezogen werden.

Aus steuerlichen Gründen empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Lassen Sie einige Unterhaltsarbeiten zusammenkommen, führen Sie diese in einem Jahr aus und wählen Sie für dieses Jahr den Abzug der effektiven Kosten. In den Jahren ohne Unterhaltsausgaben können Sie die Pauschale abziehen. 


Familie V. besitzt ein älteres Einfamilienhaus in Zofingen, Eigenmietwert 25 000 Franken. Sie hat in den letzten sechs Jahren rund 5000 Franken jährlich für den Unterhalt aufgewendet und in der Steuererklärung abgezogen. Das entspricht in etwa dem Pauschalabzug von 20 Prozent, der sowieso abgezogen werden kann. Hätte Familie V. stattdessen alle Unterhaltsarbeiten der letzten sechs Jahre in einem einzigen Jahr ausführen lassen, wäre der Steuerabzug deutlich grösser. In dem Jahr, in dem die Renovationsarbeiten vorgenommen werden, könnten die V.s 30 000 Franken als Unterhaltskosten geltend machen. In den übrigen fünf Jahren hätten sie das Recht auf den Pauschalabzug von 5000 Franken. Insgesamt könnte Familie V. so 55 000 statt 30 000 Franken zum Abzug bringen.

Der Gesamtbetrag für die Unterhaltsarbeiten sollte Ihr steuerbares Einkommen nicht übersteigen, sonst können Sie nicht alle Aufwendungen abziehen. Legen Sie grössere Sanierungsarbeiten so, dass sie den Jahreswechsel einschliessen. Dann können Sie die Kosten in zwei Steuerperioden geltend machen.

Gut zu wissen
Die Kosten für grössere energetische Sanierungen können Sie – anders als alle anderen Aufwendungen – auf drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilen.

 

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