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Rechtl. Info: Umgang mit Interessenkonflikten-Text - Global

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Bank will mit möglichen Interessenkonflikten im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben auf transparente und faire Weise umgehen. Sie trifft angemessene Vorkehrungen, damit Interessenkonflikte möglichst frühzeitig identifiziert und vermieden werden können.

Bei der Gestaltung Ihrer Geschäftstätigkeit ist sie bestrebt, dass eigene Interessen und diejenigen Ihrer Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden möglichst gleichgerichtet sind. Treten trotzdem Interessenkonflikte auf, sind Massnahmen und Verfahren zur Bewältigung von Konflikten auszuarbeiten. Interessenkonflikte, bei denen nicht sichergestellt werden kann, dass sich diese nicht zum Nachteil der Kundschaft auswirken, sind offenzulegen.

Ein Interessenkonflikt kann bei der Erbringung unterschiedlicher Dienstleistungen entstehen, beispielsweise:

  • Bei der Vermögensverwaltung und Beratung einer Kundin oder eines Kunden;
  • Beim Zusammentreffen von mehreren Aufträgen von Kundinnen oder Kunden;
  • Beim Vertrieb eines Produkts oder einer Dienstleistung.


Vermeidung bzw. Umgang mit Interessenkonflikten im Einzelnen

Vermögensverwaltung und Anlageberatung

Die Bank sorgt dafür, dass Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsaufträge sorgfältig ausgeführt werden und die berechtigten Interessen des Kunden in guten Treuen gewahrt werden. Die Bank bezeichnet die für die Festlegung der Anlagepolitik, die Ausübung der Vermögensverwaltung bzw. Anlageberatung und deren Kontrolle verantwortlichen Organe und Mitarbeitenden. Diese müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Aufträge von Kundinnen und Kunden

Die Bank handelt bei der Entgegennahme, Ausführung und Übermittlung von Aufträgen von Kundinnen und Kunden sorgfältig und im bestmöglichen Interesse ihrer Kundinnen und Kunden. Entsprechend verbietet sie ungebührliches Verhalten wie beispielsweise Eigengeschäfte in Kenntnis von Kundenaufträgen oder eine Bevorzugung von eigenen Aufträgen gegenüber Kundenaufträgen.

Entschädigungen und andere vermögenswerte (geldwerte) Vorteile von Dritten

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen kann die Bank von konzerneigenen und -fremden Produktherstellern (namentlich Anlagefonds und strukturierte Produkte) Vertriebsentschädigungen und andere geldwerte Leistungen erhalten sowie gleichzeitig Beratungsgebühren von der Kundschaft verlangen. Die Bank informiert die Kundschaft über Gegenstand und Maximalsätze dieser Entschädigungen im Rahmen des Merkblatts «Vertriebsentschädigungen». Die Kundschaft ist sich bewusst, dass diese Entschädigungen zu potentiellen Interessenkonflikten führen können, indem sie Anreize zu setzen vermögen, Produkte auszuwählen oder zu empfehlen, bei denen die Bank überhaupt Entschädigungen erhält oder bei denen sie höhere Entschädigungen erhält. Entsprechend ist die Kundschaft damit einverstanden, dass die Bank Entschädigungen annimmt und für sich einbehält. Sollten diese Entschädigungen ohne entsprechende Abrede einer gesetzlichen Ablieferungspflicht gegenüber der Kundschaft unterliegen, ist die Kundin oder der Kunde damit einverstanden, dass alle Entschädigungen vollumfänglich bei der Bank verbleiben.