Mieterkaution
Eröffnung
Die Eröffnung des Kontos ist ganz einfach. Füllen Sie dazu folgendes Formular vollständig aus:
Basisvertrag für Mieterkaution (PDF)
Den unterzeichneten Basisvertrag für Mieterkaution senden Sie bitte per Post an:
Clientis Bank Thur Genossenschaft
Kapplerstrasse 21
9642 Ebnat-Kappel
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Mieterkautionskonto Folgendes:
- Das Konto wird auf den Namen des Mieters eröffnet und gesperrt.
- Den Einzahlungsschein senden wir an den Mieter.
- Sobald die Kaution eingeht, werden Mieter und Vermieter umgehend mittels Kontoauszug avisiert.
Auflösung
Die Auflösung des Kontos kann nur mit Einverständnis des Mieters und Vermieters durchgeführt werden. Dieses Formular befindet sich ebenfalls auf unserer Homepage.
- Formular Saldierungsauftrag für Mieterkaution
- Das ausgefüllte Formular «Saldierungsauftrag für Mieterkaution» senden Sie bitte an:
Clientis Bank Thur Genossenschaft
Kapplerstrasse 21
9642 Ebnat-Kappel
Die rechtliche Grundlage bildet der folgende OR-Artikel:
OR Art. 257e
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.
Zinssatz |
Eignung | Privatpersonen, Hinterlage Mietkaution |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag von CHF 200.- pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Nichtkündigungskommission | Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von bis zu 2% auf dem Betrag, der die Rückzugsmöglichkeiten überschreitet. |
Bankgebühren | CHF 50.- |
Kontoführung | gratis |
Transaktionsspesen | gemäss «Preise und Gebühren» |
Fremdspesen | wie z.B. Posteinzahlungsgebühren |
Kontoauszüge | gratis, täglich (1) |
Kontoabschluss | gratis, jährlich |
Kontosaldierung | gratis |
e-Banking | Kontoinformationen |
(1) Verfügbare Varianten: täglicher, wöchentlicher, monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Kontoauszug.
Zinssatz |
Eignung | Privatpersonen, Hinterlage Mietkaution |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag von CHF 200.- pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Nichtkündigungskommission | Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt die Belastung einer Nichtkündigungskommission von bis zu 2% auf dem Betrag, der die Rückzugsmöglichkeiten überschreitet. |
Bankgebühren | CHF 50.- |
Kontoführung | gratis |
Transaktionsspesen | gemäss «Preise und Gebühren» |
Fremdspesen | wie z.B. Posteinzahlungsgebühren |
Kontoauszüge | gratis, täglich (1) |
Kontoabschluss | gratis, jährlich |
Kontosaldierung | gratis |
e-Banking | Kontoinformationen |
(1) Verfügbare Varianten: täglicher, wöchentlicher, monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Kontoauszug.